So mancher möchte oder muss ein wissenschaftliches oder belletristisches Werk verfassen, findet aber nicht den rechten Draht dazu. Ein Ghostwriter, also ein Autor, der das Werk im Namen des Auftraggebers schreibt, ist in diesem Fall gefragt. Und das ist moralisch nicht einmal so verwerflich, wie es auf den ersten Blick vielleicht klingen mag.
Denn wenn Prominente beispielsweise ihre Lebensgeschichte zu Papier bringen wollen, ist Ghostwriting schon längst gang und gäbe. Und auch so mancher rhetorisch brillante Redner braucht zunächst einmal eine schriftliche Vorlage, an welcher er sich orientieren kann. Ein weiterer wichtiger Bereich für das Ghostwriting ist der wissenschaftliche Betrieb.
Warum Ghostwriting gefragt ist
Wissenschaftliche Arbeiten wie etwa eine Semesterarbeit oder gar eine Dissertation scheitern oftmals nicht an den fachlichen Voraussetzungen der Studenten. Sie können ihr Fachwissen schlicht und ergreifend nicht in die richtigen Worte packen. In diesem Fall bietet es sich an, auf die Dienste eines Ghostwriters zurückzugreifen. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Ghostwriter die Arbeit komplett selbst verfassen muss. Er ist auch gefragt, wenn es lediglich darum geht, der jeweiligen Arbeit den letzten sprachlichen Schliff zu geben.
Der Umfang der Tätigkeit hängt in erster Linie von der Aufgabenstellung ab. Denn so manche Studenten haben beispielsweise auch ein Problem damit, angesichts der Fülle an Fachliteratur im Vorfeld ein Exposeé zu erstellen. Dieses stellt gewissermaßen die Orientierungshilfe für den Aufbau des Textes statt. Sobald das Exposeé dann einmal steht, haben sie keinerlei Probleme mehr damit, die eigentliche Arbeit zu verfassen. Auch in diesem Fall kann ein Ghostwriter die nötige Hilfestellung geben.
Was bei der Beschäftigung eines Ghostwriters zu beachten ist
Wer einen Ghostwriter für das Verfassen seiner Arbeit beschäftigt, muss lediglich darauf achten, keine eidesstattliche Erklärung darüber abzugeben, dass die Arbeit eigenständig und ohne jegliche Hilfe von Dritten angefertigt wurde. Der Grund: In diesem Fall macht sich der namentlich genannte Verfasser des jeweiligen Werkes strafbar. Wie wissenschaftliches Ghostwriting gewertet wird, ist allerdings von Staat zu Staat höchst unterschiedlich. Strenger als in Deutschland ist die Situation beispielsweise in der Schweiz. Hier hatte sogar die Staatsanwaltschaft gegen Studenten ermittelt, die gekaufte Arbeiten eingereicht hatten.