Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen

Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen – Wichtige Fragen und Antworten

1. Weshalb sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen?

Jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sind Erkrankungen des Skelett – und Bewegungsapparates, des Herz- bzw. Gefäßsystems sowie psychische Erkrankungen.
Betroffene müssen nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes verkraften, sondern auch mit enormen finanziellen Einschränkungen rechnen. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Durchschnitt nur etwa 26 % des letzten Bruttogehalts. Bei Berufsanfängern, Selbständigen und Freiberuflern ist der Rentenanspruch oft noch geringer oder entfällt sogar ganz.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier einen umfassenden Schutz, da sie sowohl Unfall- als auch Krankheitsfolgen absichert.

2. Wonach richtet sich der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach Alter, Beruf, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten und nach der Versicherungsdaür, der Leistungsdaür und der Höhe der vereinbarten monatlichen Rentenzahlung. Mehr Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen und kostenloser Online vergleich
Der Beitrag kann z. B. durch eine sogenannte Karenzzeit reduziert werden. Die Rentenzahlung beginnt dann z. B. erst nach einer vereinbarten Frist von 6, 12, oder 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Weitere Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung sind natürlich die Vereinbarung einer kürzeren Versicherungsdaür oder geringeren monatlichen Rente.

3. Wann liegt Berufsunfähigkeit vor ?

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich daürnd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Dabei spielt es eine Rolle, ob ein andersartiger Beruf für die versicherte Person zumutbar ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit spielen die Ausbildung und das beruflich erworbene Wissen, die Arbeitsinhalte und die Gehaltseinstufung eine Rolle. Übertrieben gesagt darf ein angestellter Arzt nicht auf einen Beruf als Pförtner verwiesen werden. Beachten Sie diesbezglich den Vertragsinhalt der entsprechenden Versicherungsgesellschaft.

Wie hoch ist meine Rente in Bezug auf den Grad meiner Berufsunfähigkeit?

Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, richten sich die Leistungen der Versicherer auch danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist. Schon bei Vertragsabschluss entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad die Rente fliessen soll. Er kann zwischen zwei Systemen wählen. Alle Unternehmen bieten hierbei die sogenannte Pauschalregelung an. Hierbei wird die volle Rente zugesichert wenn der Kunde zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.

Dabei geht jedoch derjenige, der diese Grenze nicht erreicht leer aus. Da sich Berufsunfähigkeit aber meist infolge von Krankheiten allmählich entwickelt, dürfte sich für die meisten Versicherungsnehmer eher das Staffelsystem eignen. Hierbei zahlt die Gesellschaft schon bei 25 prozentiger Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente entsprechend dem Grad der Invalidität. Die voll vereinbarte Rente erhält der Versicherte wenn er zu mindestens 75 Prozent berufsunfähig ist

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